Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse in Deutschland
Rechtssichere Begleitung bei der Zeugnisbewertung und Anerkennung ausländischer Hochschul- und Berufsabschlüsse in Deutschland.
Erstberatung anfragenErkennen Sie Ihr Anliegen wieder?
- Ein im Ausland erworbener Studien- oder Berufsabschluss soll in Deutschland bewertet oder anerkannt werden.
- Das Anerkennungsverfahren verlangt eine präzise Vorbereitung, die richtige rechtliche Einstufung sowie vollständige Nachweise innerhalb behördlicher Fristen.
- Eine reglementierte Berufstätigkeit setzt die Anerkennung des Abschlusses oder eine Berufsausübungserlaubnis voraus.
- Die Bearbeitung verzögert sich oder die zuständige Stelle hat den Abschluss abgelehnt beziehungsweise unzutreffend eingestuft.
So unterstützen wir Sie
- Zeugnisbewertung und Gleichwertigkeitsprüfung akademischer Abschlüsse aus Ägypten, arabischen Staaten und weiteren Drittstaaten
- Überprüfung und Vorbereitung aller erforderlichen Urkunden, Beglaubigungen und vereidigten Übersetzungen
- Begleitung bei reglementierten Berufen, etwa Rechts-, Ingenieur-, Medizin- und Lehrberufen, auf dem Weg zur Berufsausübungserlaubnis
- Beratung und Koordination im Widerspruchsverfahren bei fehlerhafter oder abgelehnter Einstufung im jeweils zulässigen Beratungsumfang
Für wen ist die Beratung gedacht?
Für Absolventinnen, Absolventen und Berufstätige mit Hochschul- oder Berufsabschlüssen aus Ägypten, arabischen Staaten und weiteren Drittstaaten, die ihren Abschluss für Studium oder Beruf in Deutschland anerkennen lassen möchten.
Unterlagen für das erste Gespräch
Die folgenden Unterlagen helfen, soweit vorhanden, bei der Einordnung. Was genau erforderlich ist, klären wir nach der Erstprüfung.
- Abschlusszeugnisse, Notenübersichten sowie Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
- Vorhandene beglaubigte Übersetzungen, Legalisationen oder Apostillen sowie Identitätsnachweise
- Anträge, Behördenkorrespondenz, Bescheide und Hinweise auf laufende Fristen
Für Dokumente vereinbaren wir einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg. Vertrauliche Unterlagen gehören nicht in die erste Kontaktanfrage.
So läuft die Bearbeitung ab
- 01
Anfrage und Erstprüfung
Sie schildern Ihr Anliegen. Wir prüfen den rechtlichen Bezug, mögliche Fristen und den Beratungsbedarf.
- 02
Beratung und klarer Umfang
Wir besprechen Ihre Möglichkeiten, die nächsten Schritte und das Honorar, bevor die Bearbeitung beginnt.
- 03
Dokumente und Bearbeitung
Sie erhalten eine passende Unterlagenübersicht. Wir bearbeiten die vereinbarten rechtlichen Aufgaben.
- 04
Rückmeldung und Abschluss
Regelmäßige Rückmeldungen halten Sie auf dem Laufenden – bis zum Abschluss des vereinbarten Auftrags.
Was Sie vorab wissen sollten
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Ihr Anliegen beginnt mit einem klaren ersten Schritt.
Schildern Sie uns, was Sie beschäftigt. Gemeinsam klären wir den passenden Rahmen für Ihre Beratung.
Erstberatung anfragenFax: +49 40 79165514
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00–17:00
Samstag 14:00–17:00
Sonntag Geschlossen
