Internationales Wirtschafts- und Investitionsrecht
Grenzüberschreitende Vorhaben brauchen tragfähige Verträge und eine sorgfältig geprüfte rechtliche Struktur. Wir begleiten Unternehmen und Investoren bei der Vorbereitung internationaler Geschäfte und Investitionen im vereinbarten Beratungsumfang.
Erstberatung anfragenErkennen Sie Ihr Anliegen wieder?
- Gründung von grenzüberschreitenden Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder geschäftlichen Einheiten.
- Gestaltung und Prüfung internationaler Handels- und Gesellschaftsverträge.
- Durchführung einer rechtlichen Due-Diligence-Prüfung vor dem Abschluss von Transaktionen oder Investitionspartnerschaften.
So unterstützen wir Sie
- Ausarbeitung und Prüfung grenzüberschreitender Handels- und Kooperationsverträge nach den jeweils anwendbaren Regeln im zulässigen Beratungsumfang.
- Rechtliche Begleitung bei der Strukturierung und Gründung internationaler Investitionsprojekte.
- Prüfung der rechtlichen Risiken von Unternehmen und Vermögenswerten vor vertraglichen Abschlüssen.
Für wen ist die Beratung gedacht?
Für Unternehmen und Investoren, die neue Märkte erschließen oder grenzüberschreitende Investitionsprojekte realisieren möchten.
Unterlagen für das erste Gespräch
Die folgenden Unterlagen helfen, soweit vorhanden, bei der Einordnung. Was genau erforderlich ist, klären wir nach der Erstprüfung.
- Beschreibung des Vorhabens und der beteiligten Unternehmen
- Vertragsentwürfe und bestehende Gesellschaftervereinbarungen
- Verfügbare Register- und Unternehmensunterlagen
Für Dokumente vereinbaren wir einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg. Vertrauliche Unterlagen gehören nicht in die erste Kontaktanfrage.
So läuft die Bearbeitung ab
- 01
Anfrage und Erstprüfung
Sie schildern Ihr Anliegen. Wir prüfen den rechtlichen Bezug, mögliche Fristen und den Beratungsbedarf.
- 02
Beratung und klarer Umfang
Wir besprechen Ihre Möglichkeiten, die nächsten Schritte und das Honorar, bevor die Bearbeitung beginnt.
- 03
Dokumente und Bearbeitung
Sie erhalten eine passende Unterlagenübersicht. Wir bearbeiten die vereinbarten rechtlichen Aufgaben.
- 04
Rückmeldung und Abschluss
Regelmäßige Rückmeldungen halten Sie auf dem Laufenden – bis zum Abschluss des vereinbarten Auftrags.
Was Sie vorab wissen sollten
Verwandte Themen
Ihr Anliegen beginnt mit einem klaren ersten Schritt.
Schildern Sie uns, was Sie beschäftigt. Gemeinsam klären wir den passenden Rahmen für Ihre Beratung.
Erstberatung anfragenFax: +49 40 79165514
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00–17:00
Samstag 14:00–17:00
Sonntag Geschlossen
