Handelsschiedsgerichtsbarkeit und Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Bei grenzüberschreitenden Handels- und Investitionsstreitigkeiten kommt es auf die Vereinbarung, den Verfahrensstand und die anwendbaren Regeln an. Wir prüfen den rechtlichen Rahmen und begleiten die nächsten Schritte im vereinbarten Umfang.
Erstberatung anfragenErkennen Sie Ihr Anliegen wieder?
- Entstehung wirtschaftlicher oder investitionsbezogener Streitigkeiten zwischen Parteien aus unterschiedlichen Rechtsordnungen.
- Erforderliche Vertretung oder Verfahrensführung vor internationalen Schiedsinstitutionen.
- Anerkennung, Vollstreckung oder Aufhebung ausländischer Gerichts- und Schiedsurteile.
So unterstützen wir Sie
- Vorbereitung und Begleitung internationaler Schiedsverfahren sowie der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
- Interessenvertretung und rechtliche Unterstützung vor institutionalisierten sowie Ad-hoc-Schiedsgerichten im jeweils zulässigen und vereinbarten Umfang.
- Prüfung und Begleitung von Vollstreckungs- und Rechtsmittelverfahren nach den maßgeblichen Regeln und internationalen Übereinkommen.
Für wen ist die Beratung gedacht?
Für Unternehmen und Kaufleute, die in grenzüberschreitende vertragliche oder investitionsbezogene Streitigkeiten verwickelt sind und eine Beilegung im Schiedswege anstreben.
Unterlagen für das erste Gespräch
Die folgenden Unterlagen helfen, soweit vorhanden, bei der Einordnung. Was genau erforderlich ist, klären wir nach der Erstprüfung.
- Verträge einschließlich Schieds- und Rechtswahlklauseln
- Korrespondenz und Übersicht über den bisherigen Streitverlauf
- Vorhandene Schiedssprüche, Urteile und Verfahrensunterlagen
Für Dokumente vereinbaren wir einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg. Vertrauliche Unterlagen gehören nicht in die erste Kontaktanfrage.
So läuft die Bearbeitung ab
- 01
Anfrage und Erstprüfung
Sie schildern Ihr Anliegen. Wir prüfen den rechtlichen Bezug, mögliche Fristen und den Beratungsbedarf.
- 02
Beratung und klarer Umfang
Wir besprechen Ihre Möglichkeiten, die nächsten Schritte und das Honorar, bevor die Bearbeitung beginnt.
- 03
Dokumente und Bearbeitung
Sie erhalten eine passende Unterlagenübersicht. Wir bearbeiten die vereinbarten rechtlichen Aufgaben.
- 04
Rückmeldung und Abschluss
Regelmäßige Rückmeldungen halten Sie auf dem Laufenden – bis zum Abschluss des vereinbarten Auftrags.
Was Sie vorab wissen sollten
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Ihr Anliegen beginnt mit einem klaren ersten Schritt.
Schildern Sie uns, was Sie beschäftigt. Gemeinsam klären wir den passenden Rahmen für Ihre Beratung.
Erstberatung anfragenFax: +49 40 79165514
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00–17:00
Samstag 14:00–17:00
Sonntag Geschlossen
